05.07.2015

Rechtsgrundlagen Massagen:

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildung der Massage zwei voneinander zu trennende Bereiche:

Die Medizinische Massage (Heil-Massage):

Heilmassagen dürfen nur von medizinisch ausgebildeten Masseuren bzw. Physiotherapeuten und Heilpraktikern ausgeführt werden!

Der Wellness-Massage-Bereich:

Im Wellness-Bereich können sich Menschen ohne Verschreibung des Arztes von Wellness-Massage-Praktikern massieren lassen. Diese Wellness-Massagen sind Dienstleistungen, die von Personen erbracht werden können, die diese Techniken erlernt haben.

Wenn sich Wellness-Massagen-Anbieter in Wort und Schrift an gesunde Menschen richten und durch das Wellness-Massage-Angebot die Selbstheilungskräfte des Empfangenden aktiviert werden, dürfen Anbieter, die ein entsprechendes Ausbildungsseminar besucht haben, diese anbieten und durchführen.

Die Dorn-Methode und die Breuß-Massage dienen der Vorbeugung und Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzen nicht die Tätigkeiten eines Arztes oder Heilpraktikers. Die Wirbelsäulenmethoden nach Dorn und Breuß darf jeder erlernen und am gesunden Menschen durchführen.